FAQ Duale Ausbildung in meinem Unternehmen

Sie möchten Ausbildungsbetrieb werden und haben viele Fragen? Einige Informationen der Bundesagentur für Arbeit haben wir im Folgenden aufgeführt. Weitere Details finden Sie auf der Seite der BA.

Wenn Sie ausbilden möchten, dann muss Ihr Betrieb bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Person, die für die Durchführung der Ausbildung verantwortlich ist, benötigt neben der persönlichen auch die fachliche Eignung. Das können Sie selbst sein oder geeignete Ausbilderinnen oder Ausbilder. Die Eignung des Betriebs wird von der zuständigen Stelle (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Kammern der freien Berufe) festgestellt.

Die für Sie zuständige Kammer hat in der Regel eine Ausbildungsberatung, die Ihre Eignung prüft, für Informationen und Beratung zur Seite steht und auch Ihre Ausbildungsstellen bewirbt. 

Für den Kreis Unna sind es unter anderem:

IHK zu Dortmund 

HWK Dortmund 

In der Regel können Sie Ihre Ausbildungsplätze über die Lehrstellenbörse der zuständigen Kammer anbieten sowie auch über die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit. Wenden Sie sich dafür an den Arbeitgeber-Service (siehe Frage: An wen kann ich mich mit Fragen wenden?). Darüber hinaus gibt es viele private Anbieter.

Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag abschließen, dann verpflichten Sie sich zu einer ordnungsgemäßen Durchführung der Ausbildung. Zu Ihren Pflichten gehören unter anderem:

  • geeignete Ausbilderin oder Ausbilder benennen,
  • Ausbildungsordnung an die Auszubildenden aushändigen,
  • angemessene oder auch tarifliche Vergütung zahlen,
  • Azubis zur Sozialversicherung anmelden,
  • Ausbildungsmittel wie Werkzeuge und Werkstoffe kostenlos zur Verfügung stellen,
  • Auszubildenden für Berufsschulbesuch, außerberufliche Ausbildungsmaßnahmen und Prüfungen freistellen,
  • Berichtshefte für die Ausbildung aushändigen und kontrollieren (wenn in der Ausbildung vorgesehen),
  • nur ausbildungsbezogene Aufgaben übertragen,
  • für Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen,
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung bei jugendlichen Azubis prüfen (vor Aufnahme der Ausbildung und vor Ablauf des ersten Jahres),
  • Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (bei der zuständigen Kammer) beantragen.

Definition: Vollwertige Berufsausbildung mit geringerer täglicher oder wöchentlicher Ausbildungszeit im Betrieb als normalerweise. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend.

In einem Gespräch mit der ausbildungsinteressierten Person klären Sie, unter welchen Rahmenbedingungen das Teilzeit-Modell für beide Seiten möglich wäre. Ausbildungsbetrieb und Ausbildungsinteressierte stellen zum Beispiel gemeinsam fest, welche tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit für beide machbar ist.

Ihr Ausbildungsbetrieb muss den Ausbildungsplan für die Zeiten im Betrieb und in der Berufsschule an das gemeinsam vereinbarte Teilzeit-Modell anpassen. Anschließend beantragen Sie die Teilzeit-Berufsausbildung. Das Berufsbildungsgesetz gibt vor, welche Stelle dafür zuständig ist, zum Beispiel die Handwerkskammer. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite der Bundesagentur für Arbeit.

In theoriereduzierten Ausbildungen, den sogenannten Fachpraktiker-Ausbildungen, liegt der Schwerpunkt auf praktischen Tätigkeiten. Sie sind in der Regel auf Menschen ausgerichtet, die aufgrund einer Lernbehinderung die theoretischen Anforderungen einer Regelausbildung nicht ganz erfüllen und ihre Stärken eher im praktischen Bereich haben.

Diese Fachpraktiker-Ausbildungen erfolgen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) und werden aus den Inhalten der anerkannten Ausbildungsberufe entwickelt. Um eine Fachpraktiker-Ausbildung anbieten zu können, benötigt der Ausbildungsbetrieb einen Mitarbeitenden mit einer rehapädagogischen Zusatzqualifikation.

Hier finden Sie eine Übersicht mit Fachpraktiker-Ausbildungen

Wenden Sie sich an die kostenfreie Arbeitgeber-Service Hotline der Arbeitsagentur und des Jobcenters:

Tel.: 0800 4 5555 20

oder nutzen Sie das Kontaktformular.

  • Informationen zu Dienstleistungen des Jobcenters Kreis Unna
  • Fragen rund um die Personalvermittlung
  • Informationen zu Themen wie Ausbildung, Weiterbildung oder Förderleistungen 

Beteiligungs­möglichkeiten

Sie finden keine Azubis? Dann schauen Sie sich unsere Beteiligungsmöglichkeiten an und machen auf sich als Betrieb aufmerksam!

Förder­möglichkeiten

Auch in Jugendlichen, die nicht so leicht eine Ausbildung finden, steckt das Potenzial zur Fachkraft. Sehen Sie sich die Fördermöglichkeiten und Maßnahmen an, an denen Sie sich als Betrieb beteiligen können.